Mehrweg ist Gesetz!

Seit Januar 2023 müssen deutschlandweit Mehrwegverpackungen im Takeaway-Bereich für Speisen und Getränke zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst Geschäfte wie Supermärkte, Gastronomie wie Restaurants, Cafés und Bistros inklusive Liefer-/Cateringservices, aber auch Tankstellen mit Salatbars oder Lebensmitteltheken.

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Mehrwegangebotspflicht FAQs

Die Umsetzung des §33 des Verpackungsgesetzes, VerpackG, ist ein erster kleiner Schritt der Bundesregierung hin zu weniger Abfall bei Lebensmittelverpackungen. Mit Einfach Mehrweg unterstützen wir Dich dabei, einen großen Schritt für die Umwelt und Dein Unternehmen zu machen. Erfahre mehr über Sykell Basic und Sykell Complete.

In den häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Mehrwegangebotspflicht findest Du alle Informationen zum Gesetz auf einen Blick:

1. Wer ist dazu verpflichtet und ab wann?

Ab dem 01.01.2023 müssen Geschäfte, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, diese auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Verpflichtet sind die sogenannten ‚Letztvertreibende’, welche To Go Mehrweg-Becher und/oder -Behälter befüllen. Darunter fallen unter anderem:

  • Supermärkte

  • Konzessionäre (in Supermärkten mit mehr als 80 m² Verkaufsfläche)

  • Gastronomie wie Restaurants, Cafés und Bistros

  • Liefer-/Cateringservice

  • Tankstellen mit Salatbars oder Lebensmitteltheken

Die Regeln gelten für alle Geschäfte mit mehr als 80m² Verkaufsfläche und mehr als fünf Angestellten. Die Außenfläche ist bei der Berechnung der Verkaufsfläche mit einzubeziehen. Bei Unternehmen mit verschiedenen Filialen werden all diese Verkaufsflächen addiert, um die Verkaufsfläche vom Gesamtunternehmen zu definieren.

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2. Wie soll die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht erfolgen?

Verpflichtete Unternehmen müssen im Rahmen der Umsetzung einige Faktoren beachten:

  • Die anzubietende Mehrwegverpackung, wie Behälter und Becher, muss ebenso preislich attraktiv sowie einfach zu handhaben sein. Somit stellt sie eine echte vergleichbare Wahl zu Einwegverpackungen für Verbraucher:innen dar.

  • Die Hinweispflicht, das heißt, Geschäfte müssen aktiv auf die To Go Mehrwegverpackung hinweisen.

  • Geschäfte müssen neben dem Angebot auch die Rücknahme des Mehrweggeschirrs anbieten. Sie müssen sicherstellen, dass dieses auch mehrfach nach Gebrauch zum gleichen Zweck wiederverwendet wird, dabei sind die Hygienestandards zu berücksichtigen.

  • Für die Rücknahme muss die nötige Logistik und Anreizsysteme (z.B. durch Pfand) geschaffen werden.

  • Auf Einwegverpackung für Lebensmittel und Getränke dürfen keine Vergünstigungen oder andere Rabatte im Vergleich zur Mehrwegverpackung gewährt werden.

3. Welche Verpackungen sind davon betroffen?

Für alle Einwegkunstofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher (einschließlich mit Kunststoff beschichteter Papiermaterialien) muss nun auch die Option der To Go Mehrwegverpackung angeboten werden. Außerdem besagt die Mehrwegpflicht, dass überall dort, wo Einweggetränkebecher verfügbar sind, unabhängig vom Material aus dem sie hergestellt sind, gleichzeitig ein Mehrweggetränkebecher angeboten werden muss.

5. Wie kann man umweltfreundlichere Mehrwegverpackungen finden?

Umweltzeichen wie der Blaue Engel bieten einen guten Hinweis darauf, wie nachhaltig eine Mehrwegverpackung ist. Das Siegel ist auf der Website des Blauen Engels verfügbar.

7. Gibt es Ausnahmen zu der Mehrwegangebotspflicht?

Ausgenommen aus der Mehrwegpflicht, geltend seit Januar 2023, sind kleinere Verkaufsstellen wie Imbisse und Kioske mit nicht mehr als fünf Angestellten und weniger als 80 m² Verkaufsfläche.

4. Was passiert bei Verstößen?

Bei falscher oder gar fehlender Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, können Strafen von bis zu 10,000 EUR erfolgen. Ab Mai 2023 starten kommunale Behörden nun auch verstärkt die Kontrollen der Einhaltung der Mehrwegpficht im Rahmen des deutschen Verpackungsgesetzes.

6. Könnten weitere Auflagen im Rahmen der Mehrwegpflicht folgen?

Ende November 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer neuen EU Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (KOM (2022) 677) vorgelegt. Dieser enthält erstmals konkrete Vermeidungsziele für Verpackungsabfälle und Quoten für die Verwendung von Mehrwegverpackungen. Bei Verabschiedung dieses Entwurfs können sich mögliche weitere Anforderungen an nationale Mehrwegsysteme ergeben.

8. Welche Optionen gibt es für die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht?

Bei der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht muss sichergestellt werden, dass die Rückgabe und Wiederverwendung von Mehrwegverpackungen von To Go Speisen und Getränken ermöglicht wird. Dazu gibt es zwei Lösungen:

  • Letztvertreibende können sich an einer Poollösungen beteiligen, bei der alle die gleichen Mehrwegverpackungen nutzen und in der Logistik, Reinigung sowie Entleerung bereits integriert sind. Dadurch können die Transportwege verkürzt sein, solche Mehrwegpoollösungen sind vor allem überregional deutlich umweltgerechter.

  • Eine weitere Lösung ist die Umsetzung einer individuelle Mehrweglösungen, bei welcher Unternehmen eigene Mehrweg-Behälter und -Becher herstellen und die Rückgabe, Reinigung und erneute Abfüllung selbst organisieren.

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